Beschlussvorschlag für Einbau von Sicherheitstüren auf eigene Kosten

 

Beschluss-Vorschlag/Antrag:

Dem einzelnen Eigentümer wird hiermit genehmigt – in Absprache mit der Verwaltung -, die Wohnungsabschlusstür an seiner Wohnung – auf eigene Kosten – gegen eine einbruchhemmende Tür einschließlich notwendiger Nebenarbeiten auszutauschen bzw. durch einbruchhemmende Maßnahmen zu ändern. Voraussetzungen dafür sind: 1. Die bisher äußere Gestaltung und Farbe erfolgt in Anlehnung der vorhandenen Wohnungseingangstüren. 2. Der Einbau erfolgt fachgerecht . 3. Der verursachende Eigentümer stellt die Gemeinschaft von allen aus dieser Maßnahme entstehenden Kosten frei. 4. Die zukünftigen Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der ausgetauschten neuen Sicherheitstür sind grundsätzlich von sämtlichen Wohnungseigentümern zu tragen..