Einführung einer Umzugskostenpauschale

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die Wohnungs-/Teileigentümer, die entweder selbst ein- oder ausziehen bzw. deren Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte ein- oder ausziehen verpflichten sich, zur pauschalen Abgeltung möglicher eintretender Beeinträchtigungen und durch besondere Abnutzungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 150,– € je Ein- bzw. Auszug. Dieser Betrag ist spätestens am Tage des Einzugs/Auszugs auf das beknnte Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen. Die eingezahlten Beträge werden der Instandhaltungsrücklage zugeführt.