Geschäftsordnungsantrag: Begrenzung der Redezeit

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen folgenden Geschäftsordnungsbeschluss beschließen: Die Redezeit eines jeden Versammlungsteilnehmers wird auf ( 3 ) Minuten begrenzt. Wortmeldungen sind per Handzeichen anzumelden. Der Versammlungsleiter führt eine entsprechende Rednerliste und erteilt bzw. entzieht nach Ablauf der Redezeit das Wort.