GRUNDSATZBESCHLUSS ÜBER KÜNDIGUNG UND NEUABSCHLUSS VON VERTRÄGEN (ORGA)

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, Namens der Eigentümergemeinschaft Verträge abzuschließen, zu kündigen bzw. zu widerrufen oder sonstige Rechtshandlungen  vorzunehmen  (z.B. die Vermietung im Gemeinschaftseigentum stehender bestehende Medienverträge (insbesondere Lieferung von Gas, Öl, Wärme, Strom, Wasser, Kabel- bzw.  Satellitenanschluss) sowie Versicherungsverträge der Sach- und Haftpflichtversicherung einschließlich einer  verbundenen Gebäudeversicherung und Wartungsverträge (insbesondere Heizungswartungsverträge, Wartungsverträge für Brandmelde-, Rauchwarn- und CO2-Warnanlagen, Lüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen einschließlich Feuerlöschern, Legionellenprüfung, Hebeanlagen, sowie sonstige Elektroanlagen) zu beenden und durch neue Verträge im Wege des  Vertragsschlusses mit anderen Vertragspartnern zu ersetzen, wenn sich hierdurch per saldo ein finanzieller  Vorteil für die Gemeinschaft ergibt.