KOSTENÜBERNAHME VERSAMMLUNGSKOSTEN BEI NICHTERTEILUNG EINER VOLLMACHT


Beschlussantrag:

Im Falle einer erneuten Einberufung einer Eigentümerversammlung wegen mangelnder Beteiligung (Beschlussfähigkeit ist nicht erreicht) sollen nur die Eigentümer die zusätzlichen Kosten übernehmen, die nicht anwesend waren und keine Vollmacht vergeben haben. Es handelt sich hier um Kosten für Saalmiete und zusätzliche Verwaltergebühren.