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Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümergemeinschaft möge beschließen: Die Wohnungseigentümer haben die von der Gemeindesatzung vorgeschriebene Schnee- und Eisbeseitigung der Gehwegflächen entlang des Gründstücks selbst auszuführen. Die Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt täglich/wöchentlich wechselnd in der Reihenfolge der Nummerierung der Wohnungen.