UMSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSJAHRES (ORGA BESCHLUSS)

Beschlussvorschlag:

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: In Respektierung der vom Verwalter vorgetragenen Gründe für eine effi­zientere Verwaltertätigkeit wird das bisher geltende Wirtschaftsjahr (Ab­rechnungszeitraum) in der Weise geändert, dass das Wirtschaftsjahr vom 1…. bis zum 30./31. … eines jeden Jahres läuft.

Die Neuregelung wird wirksam ab ..

Anmerkung:

Um zu vermeiden, daß für alle Wohnungseigentümergemeinschaften das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist und sich nach Ablauf des Jahres die Routinearbeiten (Abrech­nung, Jahresversammlung) häufen, kann eine Veränderung des Wirtschaftsjahres unabhängig vom Kalenderjahr sinnvoll sein.