Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Das Urteil des Landgerichts Berlin ist bemerkenswert. Es gestattete einem Mieter, die Miete zu reduzieren, da er das nächtliche Stehpinkeln seines Nachbarn als Lärmbelästigung empfand (AZ 67S 335/08). Im Verfahren wurde durch ein Sachverständigengutachten eindeutig nachgewiesen, dass das Geräusch im Wohnbereich des Klägers auffällig war; daher sei eine Mietminderung von zehn Prozent laut Urteil gerechtfertigt.