Der schnarchende Vermieter

Ein Mieter erhielt überraschend die Kündigung für seine im Haus des Vermieters gelegene Zweizimmerwohnung wegen Eigenbedarfs des Vermieters. 

Der Grund: Der Vermieter leide seit eineinhalb Jahren unter chronischem Schnarchen. Seine Frau wünsche daher getrennte Schlafzimmer.

Das Amtsgericht gab dem Vermieter recht. Die Ehefrau habe vor Gericht überzeugend erläutert, sie könne aufgrund des Schnarchens nicht mehr im gemeinschaftlichen Schlafzimmer schlafen. Sie leide an erheblichem Schlafmangel, so daß eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei! 

Amtsgericht Sinzig, Aktenzeichen 14 S 216/98