Jedem sein Misthaufen

Auf dem Dorf ist das auch heute noch eine Selbstverständlichkeit

Ein großer Bauer braucht auch einen großen Misthaufen. So läßt sich ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes auf einen Nenner bringen. In einem Dorf hatten Nachbarn dagegen protestiert, daß ein Vollerwerbslandwirt mit erheblichem Viehbesitz eine etwa 7 mal 12 Meter große Dungstätte auf seinem Grundstück errichtet. Der Bauer verteidigte sich: Wenn man ihm schon von amtlicher Seite eine Betriebserweiterung und damit auch die Vergrößerung des Tierbestandes erlaube, dann müsse man auch den dazugehörigen Misthaufen als notwendiges Übel akzeptieren. Schließlich lebe man auf dem Dorf, wo seit alters her die Dungstätte zum Hof gehöre. Und allen Mist sofort als Dünger auf den Feldern aufzubringen, das sei schon aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Richter gaben dem Landwirt fast in jeder Beziehung recht. Wer in einer dörflichen Gegend wohne, der müsse mit den dazugehörenden Gerüchen fertig werden, stellten sie fest. Außerdem sei das Haus der Nachbarn über 20 Meter vom Misthaufen entfernt, was selbst bei ungünstigen Windrichtungen keine allzu großen Belästigungen mit sich bringen dürfte. (Aktenzeichen 3 TH 3121/94)

Quelle: LBS