Laut pinkelnde Mieter dürfen wohnen bleiben

Eine Frau beklagte sich, dass ihr Nachbar zu laut pinkelt — sie fühlte sich davon belästigt. Sie forderte Mietminderung. Daraufhin kamen Beamte bei ihr vorbei, um den Lärmpegel zu überprüfen. Und sie entschieden: Der Mann kann nicht gezwungen werden, anders zu pin­keln. Sie darf auch nicht die Miete mindern.

Amtsgericht Wuppertal, Az.: 34 C 262/96