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Eine Familie hatte sich beschwert, weil die Pendeluhr der Nachbarn ihnen zu laut war. Doch die weigerten sich, das Erbstück zu entfernen. Müssen sie auch nicht, sagt das Gericht. Denn Uhren gehören in jeden Haushalt.
Amtsgericht Spandau, Az.: 8 C 13/03