BGH:Zehn Jahre Mindestvertragslaufzeit für Miete eines Verbrauchserfassungsgerätes unangemessen lang

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2007 eine unangemessene Benachteiligung von Mietern und Käufern so genannter Verbrauchserfassungsgeräte durch einen bundesweit tätigen Anbieter festgestellt. Die Richter gaben der Unterlassungsklage von Verbraucherschützern statt, die die Unwirksamkeit zweier AGB-Klauseln der Beklagten gerügt hatten. Neben einer zu langen Mindestvertragslaufzeit in den Mietverträgen beanstandete der Zwölfte Zivilsenat zudem die Unzulässigkeit einer so genannten Rücknahmeklausel beim Verkauf von Waren unter Eigentumsvorbehalt (Az.: XII ZR 61/05). Zur zitierten Webseite…

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