Errichtung einer Elektroladestation in angemieteter Garage

LG München I, Urteil vom 23.06.2022 – 31 S 12015/21

1. Der Mieter darf in der angemieteten Garage eine Elektroladestation einbauen. Insbesondere kann er selbst das einbauende Fachunternehmen auswählen und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses selbst bestimmen.

2. An diesem Anspruch ändert auch nichts, dass eventuell künftig für weitere Ladestationen anderer Mieter die technische Ausstattung nur seitens der Stadtwerke installiert werden kann.

Quelle: https://www.ibr-online.de/