Kaution und neuer Eigentümer: Schuldet der Erwerber die Kautionsrückzahlung in jedem Fall?

 

Der Grundstückserwerber schuldet nur dann die Rückzahlung einer Kaution, die er vom Veräußerer nicht erhalten hat, wenn der Kaufvertrag nach dem 31.08.2001 (Inkrafttreten der Mietrechtsreform) abgeschlossen wurde.