Keine Warnpflicht bei drohenden Dachlawinen

Keine Warnpflicht bei drohenden Dachlawinen

Ein Hausbesitzer muss Dritte nicht ausdrücklich vor eventuellen Dachlawinen schützen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 13 U 49/03).

Im verhandelten Fall war vom Dach eines Hauseigentümers eine große Menge Schnee auf den Autoabstellplatz des Nachbarn gerutscht und hatte dessen neuen Jaguar beschädigt. Der Fahrzeughalter verlangte Schadenersatz, da er vor der Lawine nicht rechtzeitig gewarnt worden sei.