Müll und Steuern: Abfallentsorgung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

 

Fast jeder Mensch in Deutschland bezahlt – direkt oder indirekt – Gebühren für die Müllentsorgung. Da lag es nahe, dass einige dieser Bürger auch einmal auf die Idee kommen würden, dies steuerlich geltend zu machen. Das sei eine abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistung, meinte eine Familie im Rheinland. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatten die Steuerzahler damit keinen Erfolg.

(Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 4 K 1483/10)