Rechtstipp Kinderlärm – Nicht in jedem Bundesland gelten selbe Rechte

 

Kindergeschrei sorgt immer wieder für Streit in der Nachbarschaft. Doch was erlaubt ist und was nicht, ist nicht in allen Bundesländer einheitlich geregelt.

 

Berlin hat im Januar als erstes Bundesland einen Passus ins Landes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen, in dem Kinderlärm, der von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen, Schulen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, explizit geregelt ist. Er wird ausdrücklich von Verkehrs- und Gewerbelärm abgegrenzt und ist als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung in Berlin nunmehr von den Nachbarn zu dulden.