Sittenwidrige Verwaltervergütung (Mietverwaltung)

Nach Ansicht des Gerichts liegt die übliche Vergütung einer Hausverwaltung bei ca. 3 – 4 % der Nettokaltmiete oder 20 – 21 Euro/Wohneinheit. Wurde eine Verwaltervergütung vereinbart, die den üblichen Satz um mehr als 140 % übersteigt, so ist dies sittenwidrig und nichtig.
OLG Oldenburg, Az: 5 U 77/02

Quelle: ML Fachinstitut für die Immobilienwirtschaft