Sorgfaltspflicht für Schlüssel

Zu den Pflichten des Mieters gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgfältig aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten. Der Mieter verletzt insoweit seine Nebenleistungspflicht aus dem Mietvertrag schuldhaft, wenn ein Mitarbeiter die Schlüssel zu den Mieträumen in seinem Dienstfahrzeug in einer unter dem Fahrersitz verstauten Notebooktasche liegen lässt, während er sich aus dem Sichtbereich des Pkw’s entfernt mit der Folge, dass die Schlüssel nachfolgend durch einen unbekannten Täter nach Einschlagen der Fahrzeugscheibe gestohlen werden konnten.
Kammergericht, Urteil vom 11.2.2008, Aktenzeichen 8 U 151/07

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de