Unerwünschte Postwurfsendung: Empfänger kann Unternehmen Zusenden von Postwurfsendung direkt untersagen

Aufkleber am Briefkasten „Werbung – nein danke“ ist nicht notwendig / Post darf „Einkauf aktuell“ nicht mehr zustellen

Die Klage eines Mannes, der sich gegen die Zustellung der Postwurfsendung „Einkauf Aktuell“ der Deutschen Post gerichtlich wehrte, hatte Erfolg und wird nach Auffassung des verantwortlichen Gerichts Folgen für die Werbung durch Postwurfsendungen haben. Demnach kann der Empfänger den Erhalt unerwünschter Werbung durch einen einfachen schriftlichen oder telefonischen Hinweis an das werbende Unternehmen unterbinden. Er ist dagegen nicht verpflichtet, einen Hinweis in Form eines Aufklebers am Briefkasten anzubringen. Vielmehr liegt es in der Verantwortung des Unternehmens, dem Wunsch des Empfängers nachzukommen und für das Unterlassen der Zustellung zu sorgen. Dies geht aus einem Urteil des Landegerichts Lüneburg hervor.