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Im Regelfall haben die Gemeinden die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern, dass diese für Sauberkeit auf dem Bürgersteig zu sorgen haben; sie wohnen schließlich näher am Gefahr bringenden Objekt. Doch rein rechtlich bleibt der Vermieter verantwortlich dafür, dass vor seinem Haus alles mit rechten Dingen zugeht.