Winterpflichten – Streupflicht – Räumpflicht

 

Der Winter bringt Mietern und Vermietern Unannehmlichkeiten. Die Verkehrssicherungspflicht zwingt zum Streuen und Schneeräumen. Bei öffentlichen Gehwegen hat zunächst die Gemeinde die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Die Gemeinden nutzen nahezu immer die gesetzliche Möglichkeit, diese Pflicht auf die Straßenanlieger abzuwälzen, sprich auf die Hauseigentümer.