Wucher vom Schlüsseldienst


Berechnet ein Schlüsseldienst für das (drei Minuten dauernde) Öffnen einer Tür 180 €, während er im Branchenverzeichnis mit einem Preis von 41 € wirbt, so hat er die Notsituation der Kundin wucherisch ausgenutzt und muss ihr die Differenz erlassen.

Gericht: Amtsgericht München

Aktenzeichen: Az. 141 C 21160/03

Quelle: http://suche-urteile.de/