Die Spülmaschine nachts laufen zu lassen ist grob fahrlässig.

AG Weilburg
2001-11-06
5 C 432/01
Rechtsbereich/Normen: —
Einstellung in die Datenbank: 2002-11-11
Wenn die Spülmaschine nachts läuft…
Die Spülmaschine nachts laufen zu lassen ist grob fahrlässig.
Ein Wasserschaden, der durch einen kaputten Dichtungsgummi
entsteht, und erst am Morgen entdeckt wird, gilt als fahrlässig
verursacht und wird von der Versicherung nicht ersetzt.