Gebäudeversicherung: Wasserschaden rechtzeitig melden

Wer seiner Versicherung einen Leitungswasserschaden verspätet meldet der riskiert seinen Versicherungsschutz. Das hat das Amtsgerichts Wuppertal entschieden (Urt. v. 5.4.07; Az.: 39 C 557/ 06).  Eine erst zwei Wochen nachher abgegebene Schadensmeldung sei nicht mehr unverzüglich. Die Versicherung habe dann keine Gelegenheit mehr, schnell eigene Ermittlungen zu Schadensursache und -umfang anzustellen und Schadensminderungsmaßnahmen zu treffen.

 

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de