Hausratversicherung: Zugezogene Glastür


Wer eine mit Glasscheiben ausgestattete Wohnungstür nur zuzieht, ohne sie abzuschließen, verliert bei einem Einbruch seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgerichtes Oldenburg entschieden (Beschl. v. 02.08.2005 – Az. 3 U 34/05).Eine durchschnittlichen Sicherheitsanforderungen genügende Wohnungstür müsse zwar in der Regel nicht bei jeder kurzfristigen Abwesenheit abgeschlossen werden. Bei Türen mit einfachem Glasfenster, bei denen nach Einschlagen der Scheibe innen einfach die Klinke betätigt und die Tür so geöffnet werden könne, sei hingegen das Abschließen unerlässlich.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de