Waschmaschine nicht länger als 15 Minuten allein lassen

Wer seine Waschmaschine 15 Minuten lang unbeaufsichtigt laufen lässt, handelt grob fahrlässig.

Die Versicherung muss dann für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

 

 

OLG Köln

2 U 147/00
Rechtsbereich/Normen: —
Einstellung in die Datenbank: 2002-06-23
Bearbeitet von: Martina Seipelt