Wasserrohrbruch erst nach zwei Wochen gemeldet – Versicherung muss nicht zahlen

 

 Meldet ein Versicherungsnehmer einen Wasserrohrbruch erst nach zwei Wochen, muss die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen.

Einem Hausbesitzer war während seines Winterurlaubs die Fußbodenheizung eingefroren und danach ein Leitungsrohr geplatzt. Es war ein Schaden von rund 143.000 DM entstanden, den er jedoch erst nach zwei Monaten seiner Versicherung gemeldet hatte. Diese hatte sich daraufhin geweigert, für den Schaden aufzukommen. Zu Recht wie die Richter des OLG Zweibrücken befanden. Dabei gingen die Richter erst gar nicht der Frage nach, ob der Mann seien Wohnung hätte besser winterfest machen müssen. Sie waren der Auffassung, er habe mit der Meldung an die Versicherung zu lange getrödelt. Ein Versicherungsschaden müsse unverzüglich gemeldet werden, sonst erlösche der Erstattungsanspruch.

Quelle: WDR

 

 

AG Hamburg-Altona

315b C 44/01
Einstellung in die Datenbank: 2003-05-10
Bearbeitet von: Adriane Bednarek