Wasserschaden durch Waschmaschine

LG Hamburg
2002-06-13
333 S 79/01

Verursacht eine Mieterin einen erheblichen Wasserschaden im
Mietshaus, weil der poröse Schlauch ihrer Waschmaschine platzt, muss
sie 70 Prozent des Schadens tragen.
Sie hatte den Schlauch seit mehr als 20 Jahren nicht kontrollieren
lassen. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Vermieter für 30
Prozent des Schadens aufzukommen, da auch er bei einer
Wasseranschlusswartung den Schlauch nicht ausgetauscht hatte.