Wohngebäudeversicherung unterirdische Überschwemmung

 

Sind bei einer Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch „Überschwemmung des Grundstücks“ mitversichert, ist ein Versicherungsfall nicht nur bei einer überirdischen Überflutung, sondern auch bei einem Wassereintritt von unterhalb der Erdoberfläche gegeben. Nicht abgedeckt sind lediglich Wasserschäden, die von einem Anstieg des Grundwasserspiegels herrühren.       

 

Quelle: http://www.brennecke-partner.de/