20° C Raumtemperatur ist ausreichend

 

Jedes Jahr zu Beginn der kalten Jahreszeit wird die Frage aufgeworfen, welche Mindestraumtemperaturen der Vermieter in den Mieträumen garantieren muss. Nach einem Urteil des OLG München vom 21.11.2000 (Az.: 5 U 2889/00, NZM 2001, 382) ist der Vermieter von Büroräumen ohne besondere Abrede (z.B. im Miet-vertrag) zur Herstellung einer Raumtemperatur von 20° C verpflichtet.