Abrechnung von Wasserkosten nach der Wohnfläche bei fehlenden Wasserzählern


Der Vermieter darf die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mieter umlegen, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Das entschied der für Wohnraummietrecht zuständige Achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.
BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07

Quelle: ML Fachinstitut – www.ml-fachseminare.de