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Wenn der Eigentümer einer Wohnung gegenüber seinem Mieter die Verbrauchskosten abrechnet, dann muss er dabei auch korrekt vorgehen. Wer alte Messgeräte verwendet, die längst hätten neu geeicht werden müssen, der kann später erhebliche Schwierigkeiten bekommen. In solchen Fällen stellt sich die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nämlich regelmäßig auf die Seite der Mieter.