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Verlangt der Vermieter beharrlich eine Renovierung aufgrund einer rechtswidrigen Schönheitsreparaturvereinbarung, muss der Vermieter die Kosten für den Anwalt des Mieters ersetzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.