Auch bei wiederholtem Vandalismus darf nicht per Video überwacht werden

Auch wenn es in einem Aufzug eines Mietshauses zu Schmierereien und Vandalismus gekommen ist, hat der Eigentümer des Hauses nicht das Recht, eine Videokamera im Lift zu installieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter stehe dem entgegen, so das Kammergericht Berlin. Eine derartige Überwachungskamera sei nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen oder Verunreinigungen verhindert werden könnten. Das gelte auch dann, wenn es in der Wohnanlage wiederholt zu Schäden durch Vandalismus und Verunreinigungen gekommen war und mehr Sicherheitstechnik und Kontrollen die Lage nicht verbesserten. Das Recht der Mieter, nicht überwacht zu werden, sei größer. (AZ: 8 U 83/08)

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.