Auch Besucher eines Mieters können „Hausverbot“ erteilt bekommen


Zwar haben Mieter das Recht, Besucher zu empfangen, wie es ihnen beliebt. Doch kann der Vermieter ausnahmsweise Besucher von weiteren Gastspielen in seinem Haus ausschließen, wenn sie „in gravierender Weise den Hausfrieden gestört“ haben.