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Vermieter können ohne mietvertragliche Vereinbarung keinen Einfluss auf die Aufstellung der Möbel durch den Mieter nehmen. Es kann erwartet werden, dass die Wohnung es bauphysikalisch zulässt, Möbel auch wenige Zentimeter zur Außenwand aufzustellen, ohne dass sich Feuchtigkeit bildet. Kommt es dennoch zur Bildung von Feuchtigkeit und werden durch die Schimmelbildung Möbel des Mieters beschädigt, so hat der Vermieter entsprechenden Schadensersatz zu leisten.
LG Mannheim, 14.2.2007, Az: 4 S 62/06
Quelle: ML Fachinstitut – www.ml-fachseminare.de