Ausschluss des Kündigungsrechtes

Kann in einem Wohnraummietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter einseitig auf sein Kündigungsrecht für einen befristeten Zeitraum verzichtet? Nein, sagt der Bundesgerichtshof: Durch einen einseitigen, befristeten Kündigungsausschluss im Formularmietvertrag wird der Wohnungsmieter unangemessen benachteiligt, wenn kein Staffelmietvertrag oder wirksamer Zeitmietvertrag vereinbart worden ist oder für den Mieter kein ausgleichender Vorteil gewährt wird.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, Aktenzeichen VIII ZR 30/08

http://www.breiholdt.de – Autor: Babo von Rohr