Betriebskosten: Die Wartung für die Gastherme zahlt der Mieter


Ein Vermieter hat das Recht, seinem Mieter die Kosten für die Wartung und Einstellung einer Gastherme im Rahmen der Betriebskosten in Rechnung zu stellen. Allerdings muss dafür im Mietvertrag geregelt sein, dass der Mieter die Kosten für die Wärme- und Warmwasserversorgung trägt (was die Regel ist).

(Amtsgericht Hannover, 538 C 16557/08)

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser