Betriebskostenabrechnung: Wer sich nicht rührt, muss zahlen

Der Mieter muss es innerhalb von 12 Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung beanstanden, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist. Der Mieter kann nicht mehr einwenden, dass eine Pauschale vereinbart sei. Diesen Einwand hätte er innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist erheben müssen. Versäumt er diese Frist, ist die Einwendung nach § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB ausgeschlossen. www. ml-fachinstitut.de