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Ein Mieter darf die Zustimmung zur Umstellung der Energieversorgung von der selbst betriebenen Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage auf einen Wärmelieferanten verweigern, wenn es diesbezüglich keine Regelung im Mietvertrag gibt und die Umstellung für den Mieter höhere Betriebskosten bedeuten. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 153/05)
Quelle: IVD