Bis wann muss der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Betriebskostenabrechnung erstellen?

Haben die Miet­vertrags­parteien vereinbart, dass der Mieter die Betriebs­kosten zu zahlen hat, so muss der Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungs­zeitraums mitgeteilt werden. Doch gilt dies auch nach Beendigung des Miet­verhältnisses?………………

 

 

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