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Gartennutzung
Hierzu OLG Oldenburg vom 25.03.2010 – Az: 14 U 77/09:
Ein Mieter darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Fällt er auf dem gemieteten Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, verletzt er schuldhaft seine Pflichten aus dem Mietvertrag und muss in der Regel Schadensersatz leisten, vor allem, wenn der Ver-mieter das Grundstück mit dem Baumstand zu einem höheren Preis hätte verkaufen können. Die Bäume boten einen Sichtschutz auf dieser Anlage.