Der ganz persönliche Wahnsinn- Abrechnung Personenzahl ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig

Die Wohnungseigentümergemeinschaft Geizgasse hat vor etlichen Jahren beschlossen, die Kosten der Treppenhausreinigung sowie die Kosten der Wasserversorgung nach dem Verteilerschlüssel „Personen/Tage“ anzurechnen. V überlegt, wie er den jährlichen Wahnsinn bei der Ermittlung der tatsächlich zu berücksichtigenden Personenzahl in den Griff bekommen kann.

Der Beschluss der Wohnungseigentümer ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig. Unklar ist schon, in welchem Verhältnis die Personen(-zahl?) zur Zeit stehen soll. Unklar ist zudem, wer als „Person“ zu rechnen sein soll und wer dies festlegt bzw. ermittelt.LG Rostock, Urt. v. 10.7.2015 –1 S 160/14 AG Dortmund, Urt. v. 10.12.2015 – 514 C 108/14