Duldung einer Parabolantenne


Der Vermieter muss eine vom Mieter aufgestellte Parabolantenne dulden, wenn für das Gebäude wieder eine Substanzverletzung noch eine „nennenswerte“ optische Beeinträchtigung entsteht. Eine Formularklausel, die dem Mieter das anbringen einer Antenne unter bestimmten Umständen (z.B. Vorhandensein von Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss) untersagt, ohne eine Einzelabwägung der beteiligten Interessen zuzulassen, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 16.05.2007, VIII ZR 207/04).

Quelle: http://www.woelke-partner.de