Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf Parabolantenne zum Empfang ausländischer Programme

Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf Satellitenempfang fremdsprachiger Rundfunkprogramme. Geklagt hatte eine allein erziehende Mutter von vier Kindern, die den Umzug aus einem Haus einer städtischen Wohnbaugesellschaft in eine Ersatzwohnung wegen fehlender Satellitenschüssel abgelehnt hatte. Das städtische Gebäude wird abgerissen. Die Ersatzwohnung ist zumutbar, auch wenn in dem Gebäude aufgrund eines vorhandenen Anschlusses eines Kabelnetzbetreibers keine Parabolantennen angebracht werden dürfen. Die Informationsfreiheit der Mieterin ist nicht eingeschränkt. Die türkische Staatsangehörige hat die Möglichkeit, sich über die Kabelprogramme in ihrer Heimatsprache zu informieren.

VG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2007, Az. 9 K 5138/07