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Berlin – "Mieter können in solchen Fällen sogar ihre Vorauszahlungen zurückfordern", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
Im Urteilsfall hatte der Vermieter argumentiert, daß durch die Vorauszahlungen im selben Zeitraum eine Vertragsveränderung eingetreten wäre und damit die Vorauszahlungen nunmehr als Pauschalbetrag anzusehen seien. Doch die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg winkten ab. Der nachlässige Vermieter mußte die Vorauszahlungen der letzten Jahre komplett zurückerstatten (OLG Naumburg, Az. 9 U 106/05). "Es ist Pflicht des Vermieters, die Nebenkostenabrechnungen jährlich zu erstellen", so Dehm.
Quelle: Die Welt – Artikel erschienen am Fri, 14. July 2006