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Im vorliegenden Fall wollte ein Wohnungsmieter eine Minderung des Mietzinses durchsetzen, weil ein Altpapiercontainer bzw. eine Altpapiertonne fehle – obwohl eine getrennte Altpapierentsorgung gar nicht vorgeschrieben war. Der Vermieter klagte die rückständige Miete ein und bekam Recht.