Formularmäßiger Ausschluss von Schadensersatzansprüchen?


Bei einem Gewerberaum-Mietvertrag ist es zulässig, Schadensersatzansprüche wegen Verzugs mit der Übergabe formularmäßig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken.
OLG Düsseldorf, 24.1.2008, Az: I-24 U 95/07

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de